Unter bestimmten Umständen ist eine Umschulung eine doch sehr effektive Möglichkeit die eigenen beruflichen Ziele neu zu definieren. Außerdem kann man sich dadurch neu auf dem Arbeitsmarkt positionieren und damit natürlich auch die eigene Attraktivität für potentielle Arbeitgeber verstärken und erhöhen.

Eine Umschulung bedeutet jedoch, dass ein vollkommen neuer beziehungsweise vielleicht auch dem alten Berufsbild ähnlichem Beruf zu erlernen. Dabei ist die theoretische Ausbildung genauso wichtig wie die praktische. Die Dauer einer solchen Maßnahme ist abhängig von der eigenen Berufserfahrung und Ausbildung, aber sie beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.

Es lassen sich aber nicht alle Berufe auf diese Art und Weise erlernen. So lassen sich akademische Berufe nur durch eine Ausbildung oder ein Studium erlernen, genauso wie die Arbeit der Hebamme oder des Geburtshelfers.

Im Rahmen einer Umschulung übernimmt in den meisten Fällen die Bundesagentur für Arbeit zum einen die Existenzsicherung und auch die Kosten für die Ausbildung. Anders als bei einer Ausbildung erhält der Umschüler während der Dauer keine Vergütung. Auch die Rentenversicherungsanstalten und die Berufsgenossenschaften können unter Umständen die Träger einiger Maßnahmen sein. Im Besonderen dann, wenn es darum geht aufgrund von Arbeitsunfällen, psychischer Erkrankungen und Verletzungen eine Umschulung zu machen. Zum einen sind die Ausbildungsorte von Umschulungsmaßnahmen von der Agentur und / oder den Berufsverbänden und zum anderen Kooperationspartnern aus der Wirtschaft. Es existieren verschiedene Modelle bezüglich der Organisation von Umschulungen. Es gibt den Blockunterricht mit den festen Präsenzperioden in der praktischen Ausbildung und zum anderen die integrativen Lösungen, bei denen die Bilden in den Betrieben eher im Vordergrund steht. Der Abschluss der Umschulung erfolgt vor der zuständigen Prüfungskommission der Innung mit einer mündlichen, einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

Die Bundesagentur für Arbeit genehmigt eine Umschulung nur dann, wenn es nachgewiesen ist, dass der Antragssteller nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann.